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Netzzugang /Entgelte

Bedingungen Netzzugang

Wir schaffen Transparenz und gewähren jedem Lieferanten den freien Zugang zu unserem Energieversorgungsnetz.

In diesem Bereich sind gemäß § 20 Abs. 1 EnWG die erforderlichen Bedingungen und Verträge für den Netzzugang Strom  hinterlegt.

Netznutzungsvertrag

Netznutzungs- und Lieferantenrahmenvertrag (Strom)

Standardvertrag gemäß Beschluss der Bundesnetzagentur (Az.: BK6-17-168)

Die Veröffentlichung der jeweils aktuellen Preisblätter erfolgt im Bereich "Netzzugang / Entgelte".

Anpassung Netznutzungsvertrag zum 1. April 2022

Mit Beschluss vom 21. Dezember 2020 (Az. BK6-20-160) hat die Bundesnetzagentur den bislang von ihr festgelegten Netznutzungs-/Lieferantenrahmenvertrag Strom geändert. In der Festlegung verpflichtet sie zugleich die Netzbetreiber, die bestehenden Netznutzungs-/Lieferantenrahmenverträge Strom zum 1. April 2022 an die neu festgelegte Fassung anzupassen.

Nachfolgend finden Sie die entsprechenden Formulare:

Netzentgelte

Referenzpreisblatt zur Ermittlung vermiedener Netzentgelte nach § 18 Abs. 2 StromNEV

Konzessionsabgabe

Für Konzessionsabgabepflichtige Energiemengen erhöhen sich die arbeitsabhängigen Entgelte um die Konzessionsabgabe an die Gemeinde.

Konzessionsabgabensätze:

Bei Belieferung an Tarifkunden gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 1b KAV 1,59  ct/kWh
Bei Belieferung von Schwachlaststrom gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 1a KAV 0,61  ct/kWh
Bei Belieferung von Sondervertragskunden gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 3 KAV 0,11  ct/kWh

Geltende Netzentgelte

Für die Nutzung des Verteilungsnetzes einschließlich einem Ausgleich für die im Verteilungsnetz verursachten elektrischen Verluste gelten die nachstehenden Regelungen und Preise, die die statistische Durchmischung der einzelnen Übertragungsleistungen (Gleichzeitigkeitsgrade) bereits berücksichtigen.

Monatlich wird nur der Teil der Blindarbeit berechnet, der 50% der HT-Wirkarbeit (in kW/h) übersteigt.

Sonderfall
Arbeits- und Leistungswerte von Netzanschlusspunkten einer Spannungsebene, die in einer niedrigeren Spannungsebene gemessen werden, werden zum Ausgleich von Transformationsverlusten mit einem individuellen Korrekturfaktor beaufschlagt. Die korrigierten Leistungs- und Arbeitswerte sind Grundlage für die Abrechnung.
Beim Vorliegen solcher Zählpunkte wird der Korrekturfaktor dem Netznutzer schriftlich mitgeteilt.

Verlustausgleich
Die mit dem Energietransport verbundenen elektrischen Verluste sind mit den Netznutzungsentgelten bereits abgegolten.

Preise für Abweichungen von der Jahresprognosemenge (Mehr-/Mindermengen)
Die Preisermittlung und –veröffentlichung für MeMi Strom erfolgt seit Januar 2016 vom BDEW.

Es gelten die genannten Nettopreise.
Die Bruttopreise enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer von z.Zt. 19% und sind gerundet.

Hochlastzeitfenster

Jahreszeiten gemäß Beschluss BK4-13-739 der Bundesnetzagentur:

Winter 1. Januar bis 28. bzw. 29. Februar
Frühling 1. März bis 31. Mai
Sommer 1. Juni bis 31. August
Herbst 1. September bis 30. November
Winter 1. Dezember bis 31. Dezember

Telefonischer Kontakt

Den Netzbetrieb erreichen Sie
telefonisch:

Service-Telefon:     02571 509 -255
Störungsannahme: 02571 509 -111

Öffnungszeiten

Montag bis Donnerstag
8 – 17 Uhr

Freitag
8 – 12 Uhr