Gesetzliche Grundlagen
Gesetzliche Grundlagen (Stromnetz)
Sonderformen der Netznutzung
In § 19 StromNEV werden die Sonderformen der Netznutzung geregelt.
Entsprechend bieten wir Letztverbrauchern, die die Voraussetzungen für diese Regelungen erfüllen, ein individuelles Netzentgelt an.
Die Antragstellung hat durch den Letztverbraucher bei der Landesregulierungsbehörde
Ministerium für Wirtschaft, Energie, Industrie,Mittelstand und Handwerk des Landes NRW
Referat V B 4 – Landesregulierungsbehörde, Energierecht
Berger Allee 25
40213 Düsseldorf
zu erfolgen
Schlichtungsverfahren
Zur Beilegung von Streitigkeiten nach § 111 a EnWG kann ein Schlichtungsverfahren bei der Schlichtungsstelle Energie beantragt werden. Voraussetzung dafür ist, dass Sie sich an unser Unternehmen gewandt haben und keine beidseitig zufriedenstellende Lösung gefunden wurde.
Unser Unternehmen ist zur Teilnahme am Schlichtungsverfahren der Schlichtungsstelle Energie verpflichtet.
Schlichtungsstelle Energie e.V., Friedrichstraße 133, 10117 Berlin, Tel.: 030/2757240-0, Internet: www.schlichtungsstelle-energie.de; Mail: info@schlichtungsstelle-energie.de