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Datenblatt-Energieeinspeisung

Anlagenbetreiber
Standort der Anlage

Nach den Vorgaben des EEG (Erneuerbare Energien Gesetz) sind Betreiber von EEG-Anlagen verpflichtet, dem Netzbetreiber die erstmalige Veräußerung des erzeugten EEG-Stroms vor Beginn des jeweiligen vorangegangenen Kalendermonats mitzuteilen. Dies gilt unabhängig von der installierten Leistung der Anlage und nicht nur bei Direktvermarktung, sondern auch bei Inanspruchnahme der Einspeisevergütung.

Wichtig: Ordnet der Anlagenbetreiber seine Anlage nicht rechtzeitig bzw. keiner Veräußerungsform zu, wird die Vergütung auf den jeweils geltenden Monatsmarktwert abgesenkt.

Verzicht auf Vergütungs- oder Förderansprüchen nach EEG für Plug-In-PV-Anlagen bis 600 Wp

Ich habe die Anlage im Marktstammdatenregister registriert.

Bankverbindung

(Wird automatisch befüllt.)

Wird Umsatzsteuer an das Finanzamt abgeführt?*

Hinweis

Der Eigentümer ist verpflichtet, der Stadtwerke Greven GmbH unverzüglich mitzuteilen, wenn die Anlage auf einen anderen Eigentümer übergeht, verändert wird oder stillgelegt wird.

Datenschutz

Telefonischer Kontakt

Den Netzbetrieb erreichen Sie
telefonisch:

Service-Telefon:     02571 509 -255
Störungsannahme: 02571 509 -111

Öffnungszeiten

Montag bis Donnerstag
08:00 – 17:00 Uhr

Freitag
08:00 – 12:00 Uhr