E-Mobilität
Bau und Inbetriebnahme von Ladesäulen oder Wallboxen
Ob im öffentlichen Raum oder auf privatem Gelände – Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge müssen beim örtlichen Netzbetreiber angemeldet werden. Im Anmeldeverfahren wird unterschieden nach max. Netzbezugsleistung der Ladeeinrichtungen am Netzanschlusspunkt.
Ladesäulen oder Wallboxen
Netzbezugsleistung am Netzanschlusspunkt bis 12 kVA (<= 11 kW)
Vor der Inbetriebnahme senden Sie bitte das ausgefüllte Datenblatt Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge zu.
Ladesäulen oder Wallboxen
Netzbezugsleistung am Netzanschlusspunkt größer 12 kVA (> 11 kW)
Bevor Sie eine Ladesäule oder Wallbox installieren, die > 12 kVA (11 KW) ist, benötigen Sie eine Genehmigung von Ihrem Netzbetreiber.
Dazu füllen Sie bitte das Formular „Anschlussanfrage Ladesäule“ aus. Hinweis: Für den Anschluss der Ladeeinrichtung können auf Grund einer Leistungserhöhung am Netzanschlusspunkt Kosten für den Baukostenzuschuss anfallen.
Nach der Genehmigung und Inbetriebnahme reichen Sie bitte das ausgefüllte Datenblatt Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge ein.