Angaben gem § 15 EEG
Hier stellen wir Ihnen die Daten gem. § 15 EEG für das Stromnetz der Stadtwerke Greven zur Verfügung
In unserem Netzgebiet sind in den nachfolgend angegebenen Kalenderjahren die ausgewiesenen Mengen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz eingespeist worden. Die dafür gezahlte Vergütung an die Anlagebetreiber ist angegeben:
Veröffentlichung gem. § 14a i.V. mit § 15 II EEG
Den Jahresabschluss für das Jahr 2010, gem. § 14a i.V. mit § 15 II EEG finden Sie als PDF-Datei zum Download:
Strom-EEG-Jahresabschluss_2010.pdf
Wir
weisen darauf hin, dass gem. §14a Abs.7 EEG die Endabrechnung zum
30.06. jeden Jahres testiert werden muss. Daher liegen die Daten zum
Zeitpunkt der Veröffentlichung in untestierter Form vor.
Erläuterungen gem. § 14 und § 15 EEG
Gemäß § 15 Abs. 2 Satz 2 EEG sind Netzbetreiber und Elektrizitäts-Versorger verpflichtet einen Bericht über die Ermittlung der von ihnen nach § 14 a EEG mitgeteilten Daten zu veröffentlichen. Dieser Pflicht kommt die Stadtwerke Greven GmbH durch die Veröffentlichung dieser Dokumente nach:

