Netzentgelte Stromnetz - Preisstand: 1.1.2012
Für die Nutzung der Netze und Anlagen sind entsprechende Netznutzungsentgelte zu entrichten. Informationen über die Netznutzungsentgelte der Stadtwerke Greven finden Sie hier.
Für die Nutzung des Verteilungsnetzes einschließlich einem Ausgleich für die im Verteilungsnetz verursachten elektrischen Verluste gelten die nachstehenden Regelungen und Preise, die die statistische Durchmischung der einzelnen Übertragungsleistungen (Gleichzeitigkeitsgrade) bereits berücksichtigen.
Sondervertragskunden mit Leistungsmessung (NNE)
Für die Bereitstellung aller Netzbetriebsmittel (Leitungen, Schaltanlagen, Transformatoren) gelten folgende Preise (Netznutzungsentgelte) für die folgenden Liefermengen:
Benutzungsdauer < 2.500*
| Netzbereich | Leistungspreise | Arbeitspreise |
| Netto | Netto | |
| in Euro pro KW und Jahr | in Cent pro kWh | |
| Mittelspannung (MSP) | 6,35 | 3,34 |
| Umspannung (MSP/NSP) | 7,95 | 5,25 |
| Niederspannung (NSP) | 1,91 | 4,15 |
Benutzungsdauer >= 2.500*
| Netzbereich | Leistungspreise | Arbeitspreise |
| Netto | Netto | |
| in Euro pro KW und Jahr | in Cent pro kWh | |
| Mittelspannung (MSP) | 75,05 | 0,59 |
| Umspannung (MSP/NSP) | 131,18 | 0,32 |
| Niederspannung (NSP) | 71,55 | 1,37 |
Monatlich wird nur der Teil der Blindarbeit berechnet, der 50% der HT-Wirkarbeit (in kW/h) übersteigt.
* Benutzungsdauer = gemessene Jahresarbeit Entnahmestelle / gemessene Jahreshöchstleistung
Sonderfall
Bei Entnahme der elektrischen Energie aus der Mittelspannungsebene, aber der Erfassung durch eine niederspannungsseitige Messeinrichtung wird ein Zuschlag für Transformatorenverluste in Höhe von 2,5 % auf die Arbeitsmengen und die Leistungswerte erhoben.
Kleinkunden ohne Leistungsmessung (NNE)
Für Kleinkunden ohne Leistungsmessung (bei Entnahme in Niederspannung) gelten folgende Preise:
| Kleinkunden ohne Leistungsmessung | Netto |
| Grundpreis pro Jahr | 13,00 €/Jahr |
| Arbeitspreis pro kWh | 4,09 ct/kWh |
| Speicherheizungskunden | Netto |
| Arbeitspreis pro kWh | 2,05 ct/kWh |
Preise für Blindstromverbrauch
| Netzbereich | Arbeitspreis ct/kvarh |
| Mittelspannung MSP | 0,92 |
| Umspannung MSP/NSP | 0,92 |
| Niederspannung NSP | 0,92 |
Konzessionsabgabe
Für Konzessionsabgabepflichtige Energiemengen erhöhen sich die arbeitsabhängigen Entgelte um die Konzessionsabgabe an die Gemeinde.
Konzessionsabgabensätze:
| Bei Belieferung an Tarifkunden gemäß § 2 Abs.2 Nr. 1b KAV | 1,59 ct/kWh |
| Bei Belieferung von Schwachlaststrom gemäß § 2 Abs.2 Nr. 1a KAV | 0,61 ct/kWh |
| Bei Belieferung von Sondervertragskunden gemäß § 2 Abs.2 Nr. 3 KAV | 0,11 ct/kWh |
Mehrkosten gemäß Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz
Zusätzlich zu o.a. Preisen wird für die Umlage aus dem Gesetz für die Erhaltung, Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung (Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz) ein Entgelt wie folgt berechnet:
Letztverbrauchergruppe A
(Jahresverbrauch bis 100.000 kWh) : 0,002 ct/kWh netto,
Letztverbrauchergruppe B
(Jahresverbrauch über 100.000 kWh): 0,050 ct/kWh netto,
Letztverbrauchergruppe C
(stromintensive Produktionsbetriebe): 0,025 ct/kWh netto.
Sonderkundenumlage
Zusätzlich zu den o.a. Preisen sind die jeweils geltenden Umlagen nach § 19 StromNEV zu entrichten. Die Umlage für 2012 wird ab dem 01.01.2012 von Letztverbrauchern in folgender Höhe erhoben.
Letztverbrauchergruppe A
(Jahresverbrauch bis 100.000 kWh) : 0,151 ct/kWh netto,
Letztverbrauchergruppe B
(Jahresverbrauch über 100.000 kWh): 0,050 ct/kWh netto,
Letztverbrauchergruppe C
(stromintensive Produktionsbetriebe): 0,025 ct/kWh netto.
Verlustausgleich
Die mit dem Energietransport verbundenen elektrischen Verluste sind mit den Netznutzungsentgelten bereits abgegolten.
Preise zum 1.1.2012 - Download
Entgelte für Messung, Messstellenbetrieb und Abrechnung
Es gelten folgende Preise:
Individuelle Netzentgelte
Neben den oben genannten Netzentgelten werden auch individuelle Netzentgelte nach § 19 StromNEV erhoben.
Preisstand: 01.01.2012
Es gelten die genannten Nettopreise.
Die Bruttopreise enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer von z.Zt. 19% und sind gerundet.
Eine Haftung für Irrtümer, unrichtige oder unvollständige Übermittlung der Preisinformationen ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen, jedenfalls aber auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Wir behalten uns eine Änderung/Anpassung der Tarife ausdrücklich vor.
Alle Angaben ohne Gewähr.
Hochlastzeitfenster 2011 und 2012
Preise bis 31.12.2011
Die bis zum 31. Dezember 2011 gültigen Preise für den Netzzugang stellen wir Ihnen als PDF Dokument zum Download bereit:
Nachweis zu § 38 EnWG
Die Entgelte der Ersatzversorgung Strom entsprechen dem Allgemeinen Preis der Grundversorgung.

