Benutzerspezifische Werkzeuge
Sie sind hier: Startseite Stromnetz Entgelte
Ansprechpartner

Wolfgang Dewenter
Fachbereichsleiter Anlagen und Netze, Fachbereichsleiter Technischer Service
Tel.: 02571 509-400

Christoph Glanemann
Betriebsleiter Stromversorgung und Wasserwerk
Tel.: 02571 509-300

 

Netzentgelte Stromnetz - Preisstand: 1.1.2012

Für die Nutzung der Netze und Anlagen sind entsprechende Netznutzungsentgelte zu entrichten. Informationen über die Netznutzungsentgelte der Stadtwerke Greven finden Sie hier.

Für die Nutzung des Verteilungsnetzes einschließlich einem Ausgleich für die im Verteilungsnetz verursachten elektrischen Verluste gelten die nachstehenden Regelungen und Preise, die die statistische Durchmischung der einzelnen Übertragungsleistungen (Gleichzeitigkeitsgrade) bereits berücksichtigen.

Sondervertragskunden mit Leistungsmessung (NNE)

Für die Bereitstellung aller Netzbetriebsmittel (Leitungen, Schaltanlagen, Transformatoren) gelten folgende Preise (Netznutzungsentgelte) für die folgenden Liefermengen:

Benutzungsdauer < 2.500*

Netzbereich Leistungspreise Arbeitspreise
Netto Netto
in Euro pro KW
und Jahr
in Cent pro kWh
Mittelspannung (MSP) 6,35 3,34
Umspannung (MSP/NSP) 7,95 5,25
Niederspannung (NSP) 1,91 4,15

 

Benutzungsdauer >= 2.500*

Netzbereich Leistungspreise Arbeitspreise
Netto Netto
in Euro pro KW
und Jahr
in Cent pro kWh
Mittelspannung (MSP) 75,05 0,59
Umspannung (MSP/NSP) 131,18 0,32
Niederspannung (NSP) 71,55 1,37


Monatlich wird nur der Teil der Blindarbeit berechnet, der 50% der HT-Wirkarbeit (in kW/h) übersteigt.

* Benutzungsdauer = gemessene Jahresarbeit Entnahmestelle / gemessene Jahreshöchstleistung
 

Sonderfall

Bei Entnahme der elektrischen Energie aus der Mittelspannungsebene, aber der Erfassung durch eine niederspannungsseitige Messeinrichtung wird ein Zuschlag für Transformatorenverluste in Höhe von 2,5 % auf die Arbeitsmengen und die Leistungswerte erhoben.
 

Kleinkunden ohne Leistungsmessung (NNE)

Für Kleinkunden ohne Leistungsmessung (bei Entnahme in Niederspannung) gelten folgende Preise:

Kleinkunden ohne Leistungsmessung Netto
Grundpreis pro Jahr 13,00 €/Jahr
Arbeitspreis pro kWh 4,09 ct/kWh

 

Speicherheizungskunden Netto
Arbeitspreis pro kWh 2,05 ct/kWh

 

Preise für Blindstromverbrauch

Netzbereich Arbeitspreis
ct/kvarh
Mittelspannung MSP 0,92
Umspannung MSP/NSP 0,92
Niederspannung NSP 0,92

 

Konzessionsabgabe

Für Konzessionsabgabepflichtige Energiemengen erhöhen sich die arbeitsabhängigen Entgelte um die Konzessionsabgabe an die Gemeinde.

Konzessionsabgabensätze:

Bei Belieferung an Tarifkunden
gemäß § 2 Abs.2 Nr. 1b KAV
1,59 ct/kWh
Bei Belieferung von Schwachlaststrom
gemäß § 2 Abs.2 Nr. 1a KAV
0,61 ct/kWh
Bei Belieferung von Sondervertragskunden
gemäß § 2 Abs.2 Nr. 3 KAV
0,11 ct/kWh

Mehrkosten gemäß Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz

Zusätzlich zu o.a. Preisen wird für die Umlage aus dem Gesetz für die Erhaltung, Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung (Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz) ein Entgelt wie folgt berechnet:

Letztverbrauchergruppe A

(Jahresverbrauch bis 100.000 kWh) : 0,002 ct/kWh netto,

Letztverbrauchergruppe B

(Jahresverbrauch über 100.000 kWh): 0,050 ct/kWh netto,

Letztverbrauchergruppe C

(stromintensive Produktionsbetriebe): 0,025 ct/kWh netto.

Sonderkundenumlage

Zusätzlich zu den o.a. Preisen sind die jeweils geltenden Umlagen nach § 19 StromNEV zu entrichten. Die Umlage für 2012 wird ab dem 01.01.2012 von Letztverbrauchern in folgender Höhe erhoben.

Letztverbrauchergruppe A

(Jahresverbrauch bis 100.000 kWh) : 0,151 ct/kWh netto,

Letztverbrauchergruppe B

(Jahresverbrauch über 100.000 kWh): 0,050 ct/kWh netto,

Letztverbrauchergruppe C

(stromintensive Produktionsbetriebe): 0,025 ct/kWh netto.

 

Verlustausgleich

Die mit dem Energietransport verbundenen elektrischen Verluste sind mit den Netznutzungsentgelten bereits abgegolten.

 

Preise zum 1.1.2012 - Download

 

Entgelte für Messung, Messstellenbetrieb und Abrechnung

Es gelten folgende Preise:

Individuelle Netzentgelte

Neben den oben genannten Netzentgelten werden auch individuelle Netzentgelte nach § 19 StromNEV erhoben.

Preisstand: 01.01.2012

Es gelten die genannten Nettopreise.

Die Bruttopreise enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer von z.Zt. 19% und sind gerundet.

Eine Haftung für Irrtümer, unrichtige oder unvollständige Übermittlung der Preisinformationen ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen, jedenfalls aber auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Wir behalten uns eine Änderung/Anpassung der Tarife ausdrücklich vor.

Alle Angaben ohne Gewähr.

 

Hochlastzeitfenster 2011 und 2012

Preise bis 31.12.2011

Die bis zum 31. Dezember 2011 gültigen Preise für den Netzzugang stellen wir Ihnen als PDF Dokument zum Download bereit:

Nachweis zu § 38 EnWG

Die Entgelte der Ersatzversorgung Strom entsprechen dem Allgemeinen Preis der Grundversorgung.

Sitemap